| VOKS Newsletter - 03.2/2009 |
Durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 02.03.2009 hat sich u. a. der ESt-Tarif für 2009 geändert. Daraus ergeben sich auch Auswirkungen auf die Lohnsteuer und zwar rückwirkend ab Januar. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, entsprechende Änderungen der Lohnsteuer vorzunehmen, soweit ihm dies "zumutbar" ist (vgl. § 41c Abs. 1 letzter Satz EStG i.d.F. des vorstehenden Änderungsgesetzes).
In VOKS-LOHN wird diese Korrektur der Lohnsteuer für die zurückliegenden Monate automatisch durchgeführt und die Lohnsteuer für den aktuellen Monat entsprechend geringer berechnet. Für den Arbeitnehmer wird auf der Lohnabrechnung dann ein entsprechender Hinweis gedruckt. Ist die März-Abrechnung bereits vor Installation der aktuellen Version erfolgt, braucht diese nicht wiederholt zu werden; die Lohnsteuer-Korrektur erfolgt dann - einschl. März - mit der April-Abrechnung. Korrektur-Abrechnungen sind also im Hinblick auf diese Gesetzesänderung nicht erforderlich: Die LSt-Korrektur erfolgt in jedem Fall mit VOKS-LOHN automatisch.
Die aktuellen Versionen von VOKS-LOHN (seit 16.03.2009) und Lohn-Assistent stehen zum Download auf www.voks.de bereit.
Das Vorliegen der Formulare für 2009 kann für die erforderlichen Berechnungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht abgewartet werden. Auf Basis der Formulare für 2008 stellt ErbSt professional daher die Berechnung für 2009 nach den Regelungen der ErbSt-Reform zur Verfügung. Für die Ermittlung von Grundstückswerten nach dem Ertragswertverfahren (§§ 184 ff. BewG) oder von nicht notierten Anteilen und Betriebsvermögen nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG) werden besondere Assistenten zur Verfügung gestellt. Entsprechendes gilt für die Berücksichtigung der Verschonungsregelungen beim Ansatz von Betriebsvermögen.
Für die Jahre 2007 und 2008 ist das Programm zusätzlich um Vergleichsberechnungen erweitert worden. Hier können - auch für bereits abgeschlossene Fälle - Vergleichsberechnungen durchgeführt werden, um eine Grundlage für eventuelle Anträge nach Art. 3 ErbStRG auf Anwendung des neuen Rechts zu bekommen.
Die Version 2009 wird in der kommenden (14.) Woche ausgeliefert. Das Programm ist ab 95 Euro zzgl. USt erhältlich.
Das Online-Angebot zum Erlernen oder Vertiefen von steuerrechtlichen Fachgebieten Tax LeOn ist um die Körperschaftsteuer erweitert worden (Autor: Dominik Meding). Damit stehen hier nun die Themen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Buchführung, Handels- und Steuerbilanz sowie Abgabenordnung zur Verfügung. Die Nutzung des Lernangebots ist ab 19 Euro einschl. USt möglich und zwar für die gesamten angebotenen Inhalte. Eine Installation ist nicht erforderlich; der Internet-Zugang reicht aus.
Bei Tax LeOn handelt es sich um ein Gemeinschaftsangebot der VOKS GmbH und des efv-Erich Fleischer Verlags.
Dipl.-oec. Florian Haedge und Dipl.-Finanzwirt
(FH) Rainer Thierfeld
Geschäftsführer
Weitere Informationen finden Sie unter www.voks.de. Aktuelle Programm-Updates stehen hier ebenfalls zur Verfügung.
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