| VOKS Newsletter - 3/2010 |
Wie die Zentrale Speicherstelle (ZSS) mitteilt, ist jeweils am Dienstag zwischen 10 und 12 Uhr keine Übertragung von Daten im sog. ELENA-Verfahren möglich. In dieser Zeit werden die Server jeweils einer Wartung unterzogen; die Deutsche Rentenversicherung Bund schaltet die Server dazu für einen Datenempfang ab.
Es war vorgesehen, in der vorliegenden Version 15.007 von VOKS-LOHN die elektronische Übermittlung des AAG-Antrags (Erstattung der AG-Aufwendungen im Krankheitsfall - U1 - und im Rahmen des Mutterschutzes - U2) freizuschalten. Technisch wäre das möglich. Die ITSG fordert dafür jedoch ein gesondertes Modul, welches durch die ITSG zertifiziert werden muss. Es wird dabei nicht zugelassen, dass VOKS-LOHN die Daten aus dem bisher im Programm hinterlegten Antrag elektronisch übermittelt; die Daten müssen vielmehr maschinell im Rahmen der Abrechnung erzeugt werden. Wann die Zertifizierung erfolgt sein wird, kann zur Zeit noch nicht abgesehen werden. Wir weisen jedoch schon jetzt darauf hin, dass die elektronische Übermittlung der Anträge ab 2011 verpflichtend sein wird.
Es sind häufig die gleichen wiederkehrende Probleme die verhindern, dass ein Steuer-Fall die Plausibilitäts-Prüfung von Elster erfolgreich durchläuft. Wir haben diese für Sie zusammengestellt und auf www.voks.de im Anwenderbereich unter "Elster-Verfahren" zur Verfügung gestellt. >>Hier erhalten Sie Hinweise, wie die Finanzverwaltung in Einzelfällen das Ausfüllen der Formulare erwartet.
Die drei vorangegangenen Beiträge zeigen, welche Bedeutung die elektronische Kommunikation mit Behörden im Alltag einer Kanzlei bekommen hat: Beitragsnachweise, LSt-Bescheinigungen, SV-Meldungen, ELENA, USt-Voranmeldungen, LSt- und Kapitalertragsteuer-Anmeldungen, Steuererklärungen, Zusammenfassende Meldungen und demnächst auch noch elektronische Bilanzen: Nicht nur die unterschiedlichen Übertragungs- und Zertifizierungsverfahren können den Kanzlei-Alltag belasten. Die Überwachung und Dokumentation der erfolgten Übertragungen stellt auch eine ganz neue Aufgabe dar. Mit dem TransferServer verwaltet eine Kanzlei den gesamten Datenverkehr unter einer Oberfläche; dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Daten an das Finanzamt oder die Sozialversicherungsträger gehandelt hat.
Ein Knopfdruck startet ggf. die für alle Mandanten anstehenden Übertragungen. Ein Klick und die für einen Mandanten erfolgten Datensendungen sind protokolliert einsehbar - unabhängig davon, wer der Datenempfänger war, ob Daten von VOKS-LOHN, der VOKS-FIBU oder einem Steuerprogramm versendet wurden. Und letztlich wird hier auch zentral das Elster-Software-Zertifkat verwaltet: Verschlüsselt und damit - anders als ein Elster-Stick oder eine Signatur-Karte - sogar gegen Diebstahl und Missbrauch außerhalb der Kanzlei geschützt. Die Lizenzkosten für den TransferServer - max. 190 Euro jährlich - sind von der Anzahl der Arbeitsplätze unabhängig.
Mit dem aktuellen Update der VOKS-FIBU auf www.voks.de wird gleichzeitig das aktuelle ZM-Modul installiert. Die zusammenfassenden Meldungen werden jetzt in einem neuen Dialog dargestellt. Eine Übersicht über die zugrundeliegenden Buchungen pro USt-ID ist möglich, ebenso der ab 2010 vorgesehene Ausweis als 'sonstige Leistung'. Es werden direkte Exporte nach XML, CSV und USt professional unterstützt.
Obwohl die elektronische Übertragung der Zusammenfassenden Meldung schon einige Jahre verpflichtend ist, stellt die Finanzverwaltung bis heute kein komfortables Verfahren zur Verfügung, mit dem diese Daten übermittelt werden können. Anders als bei Elster können die Daten nicht einfach versandt werden, sondern müssen in Dateiform vorliegen, eine Internet-Seite muss aufgerufen und hier muss diese Datei eingelesen und dann ein Upload veranlasst werden. Im ZM-Modul werden diese Schritte gleichwohl weitgehend automatisiert, weil das Programm die Schritte des Anwenders automatisch vollzieht, so dass manuelles Eingreifen bei der Datenübertragung i. d. R. weitgehend entfällt.
Voraussichtlich morgen - am 26.03.2010 - wird der Bundesrat dem "Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften" zustimmen. Auswirkungen auf die ZM ergeben sich dadurch ab Juli 2010. So ist bei Überschreiten von bestimmten Schwellenwerten eine monatliche Abgabe erforderlich. Änderungen im ZM-Modul werden erfolgen, wenn die Auswirkungen auf die Datenstrukturen von der Finanzverwaltung bekannt gemacht werden.
Dipl.-oec. Florian Haedge und Dipl.-Finanzwirt
(FH) Rainer Thierfeld
Geschäftsführer
Weitere Informationen finden Sie unter www.voks.de. Aktuelle Programm-Updates stehen hier ebenfalls zur Verfügung.
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