VOKS Newsletter - 6/2010
  1. Elektronische LSt-Bescheinigung: eMail-Benachrichtigung der Finanzverwaltung
  2. MS Office 2010 und VOKS-Software
  3. VOKS-SCAN: Mehr als nur automatischer Belegaustausch mit dem Mandanten

1. Elektronische LSt-Bescheinigung: eMail-Benachrichtigung der Finanzverwaltung

Seit Mai versendet die Finanzverwaltung Hinweise an die "Elster-Absender" von LSt-Bescheinigungen, wenn die Protokolle nicht innerhalb von 6 Tagen abgeholt werden. Dieser Hinweis wird ggf. dreimal versandt. Ein weiterer Hinweis erfolgt nicht.

Zur Identifikation der betroffenen Sendung wird in den Hinweisen lediglich das Versanddatum und die Transferticketnummer ausgewiesen. Ein Rückschluss auf die betroffene Mandantennummer oder gar die Personalnummer ist nicht möglich.  

Mit dem VOKS-Programm TransferServer-Lohn ist es jedoch leicht, die dazugehörige Datensendung zu ermitteln und das entsprechende Protokoll abzurufen. TransferServer zeigt Übersichten aller elektronischen Datensendungen für alle Mandanten und ihren jeweiligen Status. Die Übersichten können so gefiltert werden, dass lediglich die Sendungen angezeigt werden, für die Protokolle angefordert werden müssen. Die Protokolle können dann gesammelt (aber auch einzeln) angefordert werden.

Der TransferServer Lohn kostet 95 Euro zzgl. USt.


2. MS Office 2010 und VOKS-Software

Die kommende MS Office-Version 2010 ist bereits teilweise verfügbar. Wir haben VOKS-Software mit dieser Office-Version getestet. Für die Lauffähigkeit und die Zusammenarbeit mit MS Office 2010 sind Anpassungen erforderlich geworden. Die Kompatibilität von VOKS-Software zu Microsoft Office 2010 (Standard-32-Bit-Installation) wird mit Updates voraussichtlich Anfang Juli komplett hergestellt sein. Installieren Sie Microsoft Office 2010 (Standard-32-Bit-Installation) bitte erst, wenn alle Ihre VOKS-Programme in den Update-Informationen auf www.voks.de eine Freigabe hinsichtlich Microsoft Office 2010 (Standard-32-Bit-Installation) enthalten.

Der Einsatz der 64 Bit-Version von Microsoft Office 2010 ist ausdrücklich nicht freigegeben. Dies gilt insbesondere bis eine 64-Bit-Freigabe vorliegt für:

Nur wenn Sie Excel-Dokumente nutzen, die jeweils größer als 2 Gigabyte sind, kann es aus Performance-Gründen sinnvoll sein, Microsoft Office in der 64-Bit-Version zu verwenden. Installieren Sie die 64-Bit Version daher nur, wenn es unbedingt nötig ist und nur an den Computern, an denen sie wirklich erforderlich ist. Um auch an solchen Computern VOKS-Software einsetzen zu können, installieren Sie bitte die Microsoft Access 2007 Runtime und konfigurieren Sie, indem Sie die Registry-Zeichenfolge HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\voks GmbH: ACCESSRT erstellen und als Wert den Wert von HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\Microsoft\Office\12.0\Access\InstallRoot: Path einsetzen.

Die zur Kompatibilität mit MS Office 2010 bereitgestellten Versionen von VOKS-Software arbeiten selbstverständlich auch mit älteren Versionen von MS Office weiter zusammen.


3. VOKS-SCAN: Mehr als nur automatischer Belegaustausch mit dem Mandanten

Das neue Produkt VOKS-SCAN geht von folgenden Überlegungen aus:

Der Vorteil eines elektronischen Archivs von Buchhaltungsbelegen ist offensichtlich. Erfolgt der Scan-Vorgang allerdings in der Kanzlei, fällt hier zusätzlicher Aufwand an, der in irgendeiner Form auch abrechenbar sein muss. VOKS-SCAN verfolgt einen anderen Weg: Der Mandant scannt seine Belege selbst, er erhält dadurch ein elektronisches Belegarchiv (Vorteil Nr.1), per OCR wird der Beleg weitgehend maschinell interpretiert und es werden (bei Eingangsrechnungen) automatisch Zahlungssätze erzeugt, die der Mandant in sein Online-Banking-Programm übernehmen kann (Vorteil Nr. 2), dabei erhält er Zahlungsvorschläge (Vorteil Nr. 3). Die Belege können beim Mandanten verbleiben, denn über einen von der VOKS GmbH betriebenen Server werden die elektronischen Belege automatisch an den Steuerberater übermittelt (Vorteil Nr. 4).

Der Steuerberater erhält auf diesem Wege aber nicht nur die elektronischen Belege (und damit eine Kopie des Archivs seines Mandanten), sondern aus den Belegen bereits vorbereitete Buchungssätze (Vorteil Nr. 5). Der Berater hat also nicht nur permanenten Zugriff auf die Belege seines Mandanten, sondern ein großer Teil der Buchungstätigkeit wird automatisch im Hintergrund erledigt.

Da der Import der Buchungssätze über die DATEV-Schnittstelle erfolgt, ist VOKS-SCAN nicht nur für die VOKS-FIBU geeignet, sondern für praktisch alle Buchhaltungssysteme einschl. DATEV!

VOKS-SCAN kostet einmalig ab 490 Euro und für jeden Mandanten monatlich 29 Euro (jeweils zzgl. USt); es fallen keine zusätzlichen Kosten für den Belegtransfer an. Auf www.voks.de finden Sie zur Erläuterung zahlreiche Videos und die kompletten Handbücher.


Dipl.-oec. Florian Haedge und  Dipl.-Finanzwirt (FH) Rainer Thierfeld
                           Geschäftsführer


Weitere Informationen finden Sie unter www.voks.de. Aktuelle Programm-Updates stehen hier ebenfalls zur Verfügung.


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