
01.03.2012
Für die USt-, GewSt- und KSt-Erklärungen 2011 besteht die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung an die Finanzverwaltung. Das ELSTER-Verfahren hat dadurch erheblich an Bedeutung gewonnen. Um den Anwender dabei optimal zu unterstützen, wurde der ELSTER-Bereich in den Steuerprogrammen in den aktuellen Versionen neu gestaltet.
Es gibt jetzt in der Menüleiste einen eigenen Bereich „ELSTER“, über den die Übertragung der verschiedenen Steuererklärungsarten ausgeführt werden kann. Es kann hier nun auch direkt der TransferServer gestartet werden, die FAQs zu den Plausibilitätsprüfungen sowie ELSTER-Informationen zu verfügbaren Sendungsarten oder zur Server-Verfügbarkeit der Finanzverwaltung lassen sich schnell aufrufen.
Der neue ELSTER-Bereich in den Steuerprogrammen ist nach Installation der aktuellen Updates sichtbar. Für KSt und G&E befindet sich die ELSTER-Übertragung noch in der Pilotphase seitens der Finanzverwaltung. Wir informieren Sie, wenn auch diese Datenarten durch die Finanzverwaltung für die Übertragung freigegeben wurden.
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