
06.02.2012
Die ELSTER-Übertragung von Jahressteuererklärungen 2011 ist i.d.R. verpflichtend (vgl. voks-Newsletter 12/2011). Da viele Berater diese Erklärungen bisher nicht elektronisch übertragen haben, stellt sich die Frage, wie hinsichtlich der Unterschrift des Mandanten zu verfahren ist. Dabei ist zu unterscheiden zwischen authentifizierter und nicht authentifizierter Übertragung:
Falls im Innenverhältnis zum Mandanten darauf Wert gelegt wird, dass dieser seine Steuererklärung unterschreibt, kann dazu z. B. der normale Formularsatz verwendet und in der Mandanten-Akte aufbewahrt werden. Natürlich kann dem Mandanten auch ein Ausdruck der verkürzten Steuererklärung zur Unterschrift vorgelegt werden. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass diese für die Unterschrift kein besonderes Feld mehr vorsieht.
In diesem Zusammenhang auch folgender Hinweis: Wenn einmal für einen Mandanten eine authentifizierte Übertragung erfolgt ist, müssen nachfolgende Datensendungen ebenfalls authentifiziert erfolgen.
Weitere Informationen zur zertifizierten Übertragung und zum Software-Zertifikat finden Sie hier.
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