Der Lohn-Assistent gewährleistet eine schnelle Durchführung von Lohnabrechnungen sowie Nettolohnberechnungen und enthält die ESt-Tabellen und die Lohnsteuertabellen seit 2002.
In der Beratung ermöglicht er schnell einen Belastungsvergleich zwischen den Steuerklassenkombinationen III/IV und IV/IV (ggf. mit Freibetrag) und dem Faktorverfahren. Darüber hinaus bietet er sich als Ergänzung der Lohnbuchhaltung, für Auskünfte, Vorabberechnungen usw. an.
Der allgemeine Beitragssatz 2012 beträgt für alle Krankenkassen 15,5 % (inkl. 0,9 % Zusatzbeitrag Arbeitnehmer), der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,9 %.
Es gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen:
RV und AV | Monat | Jahr |
|---|---|---|
alte Bundesländer | 5.800 | 69.600 |
neue Bundesländer | 4.900 | 58.800 |
KV und PV | Monat | Jahr |
|---|---|---|
einheitlich | 3.937,50 | 47.250 |
Die Versicherungspflichtgrenze in der KV beträgt 52.200 EUR. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt auf 18,9 %, der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung bleibt unverändert auf 3,0 %.
In der Pflegeversicherung gilt ein neuer Beitragssatz in Höhe von 2,05 %.
Der AG-Zuschuss ist begrenzt auf die Hälfte eines sog. Standardtarifs (§ 257 Abs. 2a SGB V). Für 2013 ist der Zuschuss begrenzt auf 279,23 EUR.
Die Insolvenzgeld-Umlage (IG-Umlage) wird jährlich festgelegt und beträgt für 2013 0,15 %.
| Lohn-Assistent | Anzahl | Monatspreis* | Einzelpreis* |
|---|---|---|---|
Vollversion |
€ 4,00 | € 0,00 |
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