Lohn-Assistent

Lohn-Assistent: Lohnabrechnung, Nettolohn, Tabellen, Meldungen, LSt-Anmeldungen, Beitragsnachweise

Lonsteuertabellen integriert

Der Lohn-Assistent gewährleistet eine schnelle Durchführung von Lohnabrechnungen sowie Nettolohnberechnungen und enthält die ESt-Tabellen und die Lohnsteuertabellen seit 2002.

In der Beratung ermöglicht er schnell einen Belastungsvergleich zwischen den Steuerklassenkombinationen III/IV und IV/IV (ggf. mit Freibetrag) und dem Faktorverfahren. Darüber hinaus bietet er sich als  Ergänzung der Lohnbuchhaltung, für Auskünfte, Vorabberechnungen usw. an.

Ihre Vorteile:

  • Direkte Übergabe der Auswertungen (z. B. Lohnabrechnung, Auszug aus der LSt-Tabelle) nach MS-Word oder per eMail z. B. an den Mandanten
  • Speicherung der Auswertungen als PDF-Datei
  • Lohnabrechnungen auch mit Sachbezügen, Einmalzahlungen, Nettoeinmalzahlungen, steuerfreien Zahlungen, Nettobe-/abzügen mit Sozialversicherung, Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie VWL
  • Druck der Lohnabrechnungen
  • Effektivkostenberechnung (jährlich / monatlich / täglich)
  • Speichern der Daten für Folgemonate
  • Hinterlegung der Krankenkassensätze
  • Nettolohnberechnung (Hochrechnung auf Brutto)
  • Lohnsteuertabellen für alle Steuerklassen (Tag / Woche / Monat / Jahr)
  • Einkommensteuertabelle mit Einkommensteuerbelastungsvergleich
  • Optimierung der LSt-Klassen-Wahl und Optimierung der Freibetrags-Verteilung
  • Vergleich LSt-Freibetrag / Stkl. III/V bzw. IV/IV/ Faktorverfahren
  • Umfangreiches Hilfesystem

Das ist neu für 2013:

Rechengrößen 2013

Der allgemeine Beitragssatz 2012 beträgt für alle Krankenkassen 15,5 % (inkl. 0,9 % Zusatzbeitrag Arbeitnehmer), der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,9 %.

Es gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen:

RV und AV

Monat

Jahr

alte Bundesländer

5.800

69.600

neue Bundesländer

4.900

58.800

KV und PV

Monat

Jahr

einheitlich

 3.937,50

47.250

Die Versicherungspflichtgrenze in der KV beträgt 52.200 EUR. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt auf 18,9 %, der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung bleibt unverändert auf 3,0 %.

In der Pflegeversicherung gilt ein neuer Beitragssatz in Höhe von 2,05 %.

Der AG-Zuschuss ist begrenzt auf die Hälfte eines sog. Standardtarifs (§ 257 Abs. 2a SGB V). Für 2013 ist der Zuschuss begrenzt auf 279,23 EUR.

Die Insolvenzgeld-Umlage (IG-Umlage) wird jährlich festgelegt und beträgt für 2013 0,15 %.


jetzt online bestellen

Lohn-Assistent Anzahl Monatspreis* Einzelpreis*

Vollversion

Alle voks-Programme
direkt als Download
oder als DVD!

voks-Beratung vor Ort

Service-Telefon 04 21 / 20 44 50

Fragen zu Produkten, Preisen...?
Rufen Sie uns an!

Daten
Empfehlen Sie diese Seite einem Kollegen oder Geschäftspartner!