ZM übertragen

Übertragung der Zusammenfassenden Meldungen mit voks-Software

Die elektronische Übertragung der Zusammenfassenden Meldungen ist nach § 18a Abs. 1 UStG zwingend vorgeschrieben. Möglich ist das Ausfüllen von Formularen im Internet oder der Upload von Daten im Internet auf den Seiten der Finanzverwaltung. Die Programme voks-Fibu (ab Version 8.0) und USt professional (ab Version 12.0) stellen dazu Daten bereit. Nachfolgend finden Sie eine kurze Beschreibung der Verfahren.

  • ELSTEROnline mit Upload von CSV-Dateien [Informationen zum Verfahren]

Dieses Verfahren wird nur von USt professional unterstützt

Dieses Verfahren wird von der voks-FIBU und von USt professional unterstützt

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